Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des BUJ
(Stand: 27. Januar 2023)
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden "Teilnehmer") und dem BUJ e.V., c/o ABC Workspaces, Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin (im Folgenden "Verband") zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des Verbandes (im Folgenden "Veranstaltung"). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2 Zusätzlich gelten die den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen gegebenenfalls beigefügten Hinweise.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Veranstaltungen des Verbandes richten sich ausschließlich an Teilnehmer, die als Juristen in Unternehmen, Institutionen, Verbänden oder Körperschaften beschäftigt sind und dort überwiegend mit juristischen Fragen betraut sind, ohne dabei Dritte zu beraten. Ein Recht zur Teilnahme für Interessenten, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, besteht nur in den Fällen, in denen konkrete abweichende Teilnahmevoraussetzungen bei der konkreten Veranstaltung angegeben sind. Eine Mitgliedschaft des Teilnehmers beim Verband ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem Verband und dem Teilnehmer kommt erst mit einer ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung des Buchungsangebotes des Teilnehmers durch Auftragsbestätigung des Verbandes zustande. Die Darstellung der Veranstaltungen (Seminare und sonstigen internetgebundenen Leistungen) auf den Websiten und Druckerzeugnissen des Verbandes stellt insoweit kein Angebot im rechtlichen Sinne dar.
2.3. Der Teilnehmer kann das Angebot über das Online-Bestellformular des Verbandes abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die von ihm ausgewählte Veranstaltung ab. Ferner kann der Teilnehmer das Angebot auch per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verband abgeben.
2.4 Vor verbindlicher Erklärung der Teilnahme über das Online-Bestellformular kann der Teilnehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt.
2.5 Der Eingang der Bestellung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Vertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Verband kommt erst dann zustande, wenn der Verband die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist. Der Seminarvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die auf den Websiten und Druckerzeugnissen des Verbandes angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Der Verband kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen. Im Fall einer Überbuchung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Der Teilnehmer kann durch den Verband auf eine Warteliste aufgenommen werden, so er dies wünscht.
2.6 Spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer über die Durchführung entsprechend informiert.
2.8 Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten. Der Verband übernimmt keine Haftung für eventuelle Stornierungskosten für Anreise oder Übernachtung.
3. Stornierungen
3.1 Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich per Brief oder E-Mail.
3.2. Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer hat der Verband im Falle einer Warteliste das Recht zur Vergabe des freigewordenen Platzes. Dem Teilnehmer entstehen in diesem Fall keine Stornierungskosten.
3.3 Der Teilnehmer kann, so der Verband von seinem Recht nach Ziff. 3.2 keinen Gebrauch macht, bei Stornierung durch den Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt (s. Ziff. 2.1), benennen. Im Falle einer Stornierung ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Teilnehmer gilt:
• Bei einer Stornierung bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich die Veranstaltungsgebühr auf 50 %.
• Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich die Veranstaltungsgebühr auf 75 %.
• Bei späterer Stornierung wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.
3.4 Im Falle einer Stornierung der Teilnahme am Unternehmensjuristenkongress ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Teilnehmer gilt:
• Bis zu 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
• Im Fall einer Stornierung, die weniger als 90 Kalendertage, jedoch mindestens 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen wird, reduziert sich die Veranstaltungsgebühr auf ein Drittel.
• Im Fall einer Stornierung, die weniger als 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen wird, wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben; gleiches gilt bei Nichtteilnahme oder nur zeitweiser Teilnahme.
3.5 Im Falle einer Stornierung der Teilnahme an anderen Veranstaltungen ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Teilnehmer gilt:
• Bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
• Im Fall einer Stornierung, die weniger als 28 Kalendertage, jedoch mindestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen wird, reduziert sich die Veranstaltungsgebühr auf die Hälfte.
• Im Fall einer Stornierung, die weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen wird, wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben; gleiches gilt bei Nichtteilnahme oder nur zeitweiser Teilnahme.
4. Absage von Veranstaltungen
4.1 Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist der Verband berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder die Teilnehmeranzahl zu reduzieren (z.B. im Fall von zwischen Buchung und Veranstaltungstermin ergangener gesetzlicher oder behördlicher Abstandsvorgaben oder Teilnehmerbegrenzungen). Zudem behält sich der Verband vor, Teilnehmer, ggf. auch vor Ort von der Teilnahme auszuschließen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen oder die gesetzlichen resp. behördlichen Vorgaben, insbesondere solche des Gesundheitsschutzes, nicht erfüllen.
4.2 Die Teilnehmer werden über die Absage umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in den Fällen der Ziffer 4.1 Satz 1 erstattet. Eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr im Fall eines Ausschlusses nach Ziffer 4.1. Satz 2 ist nicht möglich. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Eine Haftung nach Ziffer 8 bleibt hiervon unberührt.
5. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
5.1 Der Verband behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
5.2 Ein Rücktritts-, Widerruf- oder sonstiges Stornierungsrecht des Teilnehmers für den Fall von Änderungen im Programmablauf der Veranstaltung besteht nicht. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits getätigte Aufwendungen aufgrund von Änderungen im Programmablauf.
6. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
6.1 Die Höhe der Veranstaltungsgebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Die Veranstaltungsgebühren für Mitglieder des Verbands können abweichen. Die auf den Internetpräsenzen oder Druckerzeugnissen des Verbandes angegebenen Preise sind als Nettoeuropreise zu verstehen, zuzüglich der aktuellen gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Zusätzlich sind auch Endpreise, die die aktuelle gesetzliche deutsche Umsatzsteuer enthalten, angegeben.
6.2 Der Preis umfasst im Falle von Präsenzveranstaltungen die Teilnahme an der Veranstaltung sowie Seminarunterlagen. Bei Präsenzveranstaltungen ist zudem eine übliche Tagungsverpflegung enthalten. Bei internet-verbundenen Leistungen umfasst der Preis die Zugangsmöglichkeit zu dem Online-Seminar.
6.3 Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
6.4 Die Veranstaltungsgebühr wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Veranstaltungsgebühr nicht beim Verband eingegangen, hat der Verband das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.
6.5 Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
7. Teilnahmebescheinung
Über die Teilnahme an einer Veranstaltung stellt der Verband – bei durchgehender Teilnahme des Teilnehmers – dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Fortbildung im Rahmen der FAO. Eine Entscheidung über die Anerkennung bleibt der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.
8. Erlöschen des Widerrufsrechts für Verbraucher
Ein etwaiges Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Verband mit der Durchführung der Veranstaltung begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Verband verliert, und der Verband die Veranstaltung vollständig erbracht hat.
9. Urheberrechte
9.1 Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Verband überlässt dem Teilnehmer die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
9.2 Die öffentliche Zugänglichmachung der Veranstaltungsunterlagen, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken wird nicht gestattet. Ebenso ausgeschlossen ist die - auch auszugsweise - Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen, insbesondere zu gewerblichen Zwecken.
9.3 Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen des Verbandes, in Publikationen, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet und sozialen Netzwerken veröffentlicht.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Der Verband verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Es werden nur die im Anmeldeformular angegebenen Daten des Teilnehmers gespeichert. Der Verband wird die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen nur zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung verwenden, sofern der Teilnehmer nicht in weitere Datenverarbeitungen eingewilligt hat. Den Teilnehmern werden im Rahmen der Veranstaltungsbuchung die Datenschutzinformationen des Verbandes zur Verfügung gestellt. Im Falle von Widersprüchen gehen die Datenschutzinformationen diesen Bedingungen vor. Der Teilnehmer ermächtigt den Verband, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages erhobenen Daten über den Teilnehmer auch den Referenten der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
10.2 Der Verband ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung in Bild und Ton aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er zu Zwecken der Nutzung für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird. Vor einer Veröffentlichung von Aufnahmen wird der Verband die Einwilligung der abgebildeten Teilnehmer einholen, sofern eine Veröffentlichung ohne Einwilligung nicht nach dem Gesetz erlaubt ist, insbesondere wenn der Teilnehmer als Beiwerk der Aufnahme zu sehen ist.
11. Haftung
11.1 Der Verband haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Die vertragliche und die gesetzliche Haftung des Verbandes für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist im Übrigen ausgeschlossen.
11.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit der Verband eine Garantie übernommen hat.
11.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
11.4 Der Verband übernimmt keine Gewähr oder Haftung für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellter Unterlagen.
12. Allgemeines
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.