Expertinnen und Experten unserer Fachgruppe Digitalisierung bieten seit mehreren Jahren einen Zertifikatslehrgang für den Digital Legal Counsel (DLC) an, der Unternehmensjurist/innen auf den digitalen Wandel in ihren Unternehmen vorbereitet.
Neue Technologien prägen den Arbeitsalltag in Unternehmen und nahezu alle Unternehmensjurist/innen sind mit neuen rechtlichen Fragestellungen hierzu konfrontiert. Um den Wandel mitzugestalten, ist interdisziplinäres Wissen aus den Bereichen Technik und Recht elementar.
Künstliche Intelligenz, IoT-Plattformen, Cloud Computing, Blockchain und Smart Contracts, agile Softwareentwicklung, Legal Tech, Cybersecurity, Influencer & Search Engine Marketing – wem sind die meisten dieser Begrifflichkeiten im beruflichen Alltag noch nicht begegnet? Und welche juristischen Kenntnisse korrespondieren mit diesen Themen?
Inhouse-Jurist/innen begleiten den digitalen Wandel in und mit ihren Unternehmen mit. Sie gestalten ihn regelmäßig sogar aktiv. Und ebendieser Wandel bringt viele neue Themenkomplexe mit sich. Interdisziplinäres, konkret technisches Grundlagenwissen ist hierbei sehr hilfreich. Dieses zu paaren mit dem dazu passenden juristischen Werkzeug hat sich der Lehrgang „Digital Legal Counsel“ zur Aufgabe gemacht.
Die einzelnen Module und Inhalte wurden von Experten aus der Fachgruppe Digitalisierung und einem externen Technikexperten gestaltet.
Im Lehrgang werden theoretische Grundlagen vermittelt und um praktische Aspekte ergänzt. Im Mittelpunkt steht die Arbeit der Unternehmensjurist/innen und die Fragestellungen, die im Unternehmensalltag im Zusammenhang mit der Digitalisierung auftreten. Es wird ein weiter Bogen gespannt von Themen aus der Industrie 5.0 bis hin zu marketingrelevanten Social Media Topics. Selbstverständlich kommen auch die aktuell vieldiskutierten neuen Regularien wie der AI Act, der Data Act sowie Gesetze aus dem Bereich der Cybersecurity (DORA, NIS-2, CRA) nicht zu kurz. Der Lehrgang soll Einblicke in alle relevanten Themen geben.
Der Lehrgang gewährleistet dabei einen aktiven Austausch mit den Referentinnen und Referenten und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es gibt hinreichend Raum für Fragen und Beispiele aus dem Teilnehmendenkreis. Zudem wird das Gelernte an Beispielen diskutiert und erprobt. Der Lehrgang ist aus der Perspektive der Inhouse-Rechtsabteilung heraus konzipiert und hat deshalb – anders als andere Kurse – nicht die Vorstellung und den Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten im Fokus.
Dr. Ulrich Baumgartner
Rechtsanwalt und Partner, Baumgartner Baumann Legal
Ulrich Baumgartner ist einer der erfahrensten Spezialisten im Datenrecht auf dem deutschen Markt, „Anwalt des Jahres 2024“ für Technologierecht (Handelsblatt, 2024), ein führender Name im Datenschutzrecht (Legal 500 2024) und „heiß begehrter Berater“ (JUVE-Magazin 2020). Er verfügt über zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung im Daten- und IT-Recht. Nach dem Aufbau der angesehenen deutschen Datenschutzpraxis von Osborne Clarke zuletzt Partner und Leiter der deutschen Datenschutzpraxis bei Allen & Overy. Herausgeber des TDDDG-Kommentars Gierschmann/Baumgartner, Mitautor des DS-GVO Standard-Kommentars Ehmann/Selmayr und Autor zahlreicher weiterer Publikationen im Verlag C.H.Beck. Regelmäßiger Referent und DACH Region Leader des weltgrößten Datenschutz-Verbandes International Association of Privacy Professionals (IAPP).
Dr. Michael Biendl, M.A.
Rechtsanwalt und Counsel, CMS
Dr. Michael Biendl ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle. Er ist spezialisiert auf Cybersicherheits- und Telekommunikationsregulierung und verfügt aufgrund seines Doppelstudiums in Rechtswissenschaft und Wirtschaftsinformatik, seiner mehrjährigen Erfahrung als geschäftsführender Gesellschafter eines IT-Startups sowie seiner mehrjährigen Praxis als Gutachter und Autor zum Cybersicherheits-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht über ein ausgezeichnetes juristisches, technisches und ökonomisches Verständnis.
Tanja Burkert
Syndikusrechtsanwältin, Senior Legal Counsel, Siemens
Tanja Burkert ist als Syndikusrechtsanwältin im Bereich Digital Industries Process Automation der Siemens AG in Erlangen tätig. Sie berät rechtlich bei innovativen Automatisierungs- und Digitalisierungsprojekten in zukunftsweisenden Industrien wie Pharmazie und Chemie. Sie arbeitet aktiv an der Entwicklung von KI-Anwendungen, engagiert sich im Prompt Pioneering und leitet eine entsprechende Arbeitsgruppe.
Sebastian Dürdoth
Director & Senior Corporate Counsel, Microsoft Deutschland
Sebastian Dürdoth ist seit 2021 Syndikusrechtsanwalt bei Microsoft in München. Nach dem Studium in England (Oxford, LSE) und Paris (Sciences Po) erwarb er die Zulassung als Solicitor (England & Wales) in 2010 und die als Rechtsanwalt in 2015. Neben Cloud/IT-Themen und -transaktionen betreut er schwerpunktmäßig und innerhalb der deutschen Rechtsabteilung von Microsoft federführend das Thema KI.
Kerstin Feinweber
Syndikusrechtsanwältin, Senior Legal Counsel, Siemens
Kerstin Feinweber ist als Syndikusrechtsanwältin bei der Siemens AG im Bereich Digital Industries, Customer Services tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Beratung für digitale Dienste, Cloud-Plattformen und datenbasierte SaaS-Angebote mit generativer KI sowie deren globalem Roll-out. Zudem engagiert sie sich aktiv in der Entwicklung innovativer digitaler Anwendungen zur Effizienzsteigerung in der Rechtsabteilung.
Dr. Anna Lena Füllsack, M.A.
Rechtsanwältin und Senior Associate, CMS
Dr. Anna Lena Füllsack ist Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle am Standort Hamburg. Sie berät deutsche und internationale Konzerne, mittelständische Firmen sowie Start-Ups zu allen rechtlichen Fragen des Datenschutz- und IT-Sicherheitsrechts. Sie spricht und veröffentlicht regelmäßig zu juristischen Themen.
Patrick Gerginov, LL.M.
Lead Lawyer Cybersecurity, Siemens Energy
Patrick Gerginov ist seit Oktober 2008 bei Siemens, mittlerweile Siemens Energy, und hat in Erlangen und Mülheim/Ruhr das Kraftwerksgeschäft beraten, ehe er von 2014 bis 2017 das Vertragsmanagement in Gurgaon, Indien leitete. Nach seiner Rückkehr lag sein Fokus auf dem Digitalisierungs- und Leittechnikgeschäft. Seit Februar 2023 ist er als Lead Lawyer Cybersecurity für die rechtliche Beratung des Incident Managements, der Umsetzung von Regulierungen und der Gestaltung von Verträgen zuständig.
Dr. Markus Kaulartz
Rechtsanwalt und Partner, CMS
Dr. Markus Kaulartz ist Partner bei CMS und hat sich als ehemaliger Softwareentwickler auf die rechtliche Beratung von technisch anspruchsvollen Themen spezialisiert, derzeit schwerpunktmäßig Künstliche Intelligenz. Er ist Mitherausgeber des Rechtshandbuchs KI und der Zeitschrift RDi (Recht Digital) im Beck-Verlag sowie Initiator der Rechts-KI „Noxtua“.
Dr. Meike Landwehr
Corporate Director Legal, Henkel
Dr. Meike Landwehr, LL.M. ist Corporate Director Legal und Syndikusrechtsanwältin bei der Henkel AG & Co. KGaA. 2003 trat sie in die Rechtsabteilung der Henkel AG & Co. KGaA ein und nahm dort seitdem verschiedene Aufgaben wahr. In ihrer derzeitigen Funktion ist Frau Landwehr verantwortlich für rechtliche Fragen der Digitalisierung, der IT und der Einführung und Nutzung von künstlicher Intelligenz. In dieser Eigenschaft begleitet sie eng die digitale Transformation des Unternehmens. Fragen zum digitalen Marketing, zu Social Media und Internetrecht gehören neben dem klassischen IT-Recht zu ihren täglichen Aufgaben.
Theresa Lenger, LL.M.
Rechtsanwältin und Senior Associate, CMS
Theresa Lenger ist Senior Associate bei CMS Hasche Sigle am Standort Hamburg. Sie hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im IT-Vertragsrecht an der Schnittstelle zum Aufsichtsrecht. Sie berät insbesondere Banken, Kreditinstitute, Finanzdienstleister sowie Versicherungen im Rahmen von komplexen IT- und insbesondere Outsourcing-Projekten Projekten. Im Bereich Lizenzierung und Erstellung von Software übernimmt sie die Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aufsichtlicher Anforderungen. Theresa Lenger ist Initiatorin der CMS Blog-Serie zum Digital Operational Resilience Act (DORA).
Dr. Ricarda Pantze
Senior Legal Counsel, Deutsche Telekom
Dr. Ricarda Pantze ist seit 2019 Syndikusrechtsanwältin bei der Deutschen Telekom AG. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind IT- und Vertragsrecht, sie ist darüber hinaus Teil der konzerninternen Taskforce zum Thema Artificial Intelligence und Digital Ethics. Vor dem Wechsel zur Deutschen Telekom AG war Frau Dr. Pantze für ein amerikanisches IT-Unternehmen und davor über 5 Jahre in einer Wirtschaftskanzlei im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, tätig.
Erik Reischl
Anwendungsentwickler für Handelssysteme, Landesbank Hessen Thüringen
Erik Reischl ist Anwendungsentwickler für Handelssysteme an der Landesbank Hessen-Thüringen. Zuvor entwickelte er seit 1996 Software auf freiberuflicher Basis und leitete Informatik-Schulungen. Seit 2006 lehrt Reischl an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management in Frankfurt im Bereich Wirtschaftsinformatik (u.a. Datenbanken, Programmierung, IT-Management und Geschäftsprozesse). Für seine Lehre wurde er mehrfach als einer der Top-3-Dozenten des Standortes ausgezeichnet.
David Scheersoi, LL.M. (UCT)
Senior Legal Counsel, Deutsche Telekom
Seit 2008 ist David Scheersoi als Syndikusrechtsanwalt im Konzern der Deutschen Telekom tätig. Herr Scheersoi betreut sowohl nationale als auch internationale IT/TK-Outsourcing-Deals aus der Automobil- und Fertigungsindustrie. Zusätzlich ist Herr Scheersoi in verschiedenen Sonderprojekten involviert, die seine Expertise und Vielseitigkeit unterstreichen.
Nathalia Schomerus
Leiterin des KI-Teams, CMS
Nathalia Schomerus arbeitet seit 2022 bei CMS und leitet dort das KI-Team. Sie ist u.a. Juristin und Theologin und schloss ihr Studium als Clore Graduate Fellow an der Universität Oxford ab. Schomerus war vor ihrer Zeit bei CMS mehrere Jahre in England und Israel in der Wissenschaft tätig. Außerdem gründete sie ein StartUp, für welches sie als Forbes 30 under 30 Europe ausgezeichnet wurde.
Dr. Hans Peter Wiesemann
Syndikusrechtsanwalt, Leader Practice Group Digital Law, BSH Hausgeräte
Dr. Hans Peter Wiesemann ist Syndikusrechtsanwalt bei der BSH Hausgeräte GmbH im Bereich 'Legal & Compliance' und leitet dort die Practice Group for Digital Law. Er berät gruppenweit zu Themen der Digitalisierung, insbesondere zum IT- und Daten(schutz)recht, zu Rechtsfragen des Internets of Things und der Künstlichen Intelligenz. Er ist Lehrbeauftragter und publiziert regelmäßig zu aktuellen Themen des Digitalrechts. Zuvor war er bei zwei internationalen Kanzleien im IT-Recht tätig.
Dr. Matthias Wöllner
Rechtsanwalt, Senior Legal Counsel, Siemens
Dr. Matthias Wöllner ist Senior Legal Counsel und Head of Legal Banking and Finance - Inhouse Treasury bei der Siemens AG. Er verfügt über 14 Jahre Erfahrung im Bereich Finanzrecht und beschäftigt sich seit 2019 mit den rechtlichen Herausforderungen digitaler Finanzprodukte. Darüber hinaus ist Matthias Wöllner Ansprechpartner für die Integration und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der juristischen Praxis bei Siemens. Als Redner und Dozent teilt er regelmäßig seine Expertise auf Fachkonferenzen und in Weiterbildungsprogrammen zu digitalen Finanzprodukten und Künstlicher Intelligenz.
Teilnehmen können an dem Lehrgang:
Der Lehrgang ist ausschließlich für Inhouse-Jurist/innen, die in Unternehmen, Institutionen, Verbänden oder Körperschaften beschäftigt sind und dort überwiegend mit juristischen Fragen betraut sind, ohne dabei Dritte zu beraten.
Teilnahmezertifikat/Teilnahmebescheinigung:
Über die Teilnahme an einer Veranstaltung stellt der Verband – bei durchgehender Teilnahme des Teilnehmers – dem Teilnehmer eine Bescheinigung aus. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung der Fortbildung im Rahmen der FAO. Eine Entscheidung über die Anerkennung bleibt der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.
Zertifikat:
Für die Ausstellung eines Zertifikats, das im Anschluss an die Veranstaltung ausgestellt wird, ist die durchgängige Teilnahme am Lehrgang Voraussetzung.
Technische Voraussetzung zur Teilnahme:
Für die Teilnahme am Lehrgang bitten wir Sie einen Laptop mitzubringen.
Teilnehmerzahl:
Um eine erfolgreiche Durchführung des Lehrgangs zu gewährleisten ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen beschränkt.
Mindestteilnehmerzahl:
Die Mindestteilnehmerzahl bei dieser Veranstaltung sind 15 Personen. Der Veranstalter behält sich vor bei weniger Teilnehmern den Lehrgang abzusagen.